01.02.2004 | Mitarbeitermotivation
Flexible Gehaltsbestandteile als Leistungsanreiz für Ihre Mitarbeiter
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ulrich Rehborn, Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund
Qualifizierte Mitarbeiter sind eine wichtige Ressource für Ihre Praxis. Um die Mitarbeiter dauerhaft an die Praxis zu binden, muss neben dem Arbeitsklima auch das Gehalt stimmen. Beim Gehalt können Sie allerdings als Anreiz auch Leistungskomponenten eingebauen. Solche flexiblen Gehaltsbestandteile eignen sich sowohl zur Kosteneinsparung als auch zur Umsatzsteigerung.
Das Arbeitsrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, Teile des Gehaltes flexibel zu gestalten. Zunächst müssen Sie entscheiden, welches Ziel erreicht werden soll - beispielsweise Kostensenkung durch effizienteren Personaleinsatz oder eine Umsatzoptimierung. Bei bereits bestehenden Arbeitsverträgen muss weiterhin geprüft werden, inwieweit eine Zusatzvereinbarung möglich ist. Häufig besteht schon eine Regelung - zum Beispiel für das Weihnachtsgeld. Diese könnte durch weitere Regelungen fortgeschrieben werden.
Wenn Sie eine Reduzierung der allgemeinen Praxiskosten durch eine straffere Organisation erreichen wollen, bietet sich die Vereinbarung einer Prämie an. Diese wird gezahlt, wenn die Mitarbeiter durch umsichtiges Arbeiten die Praxiskosten in einer bestimmten Höhe senken. Prüfen Sie dazu vorab, welcher Zielgröße realistisch ist. Diese Zielgröße muss in Relation zur Höhe der Prämie stehen, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Zahlen Sie die Prämie bei Zielerreichung an alle Mitarbeiter! Nur so bleibt der Teamgeist gewahrt.
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Um die Fehlzeiten zu reduzieren, können Sie auch die Zahlung einer Anwesenheitsprämie in Erwägung ziehen, die gezahlt wird, wenn es in einem festzulegenden Zeitraum nur zu geringen Personalausfällen kommt (Staffelung). Fehlzeiten auf Grund von Krankheit in Verbindung mit einer Schwangerschaft, Beschäftigungsverboten und wegen Mutterschutzes dürfen allerdings nicht zu einer Prämienkürzung führen.
Ein effizienter Personaleinsatz kann weiterhin durch Gewährung einer Gratifikation honoriert werden, die aus bestimmten Anlässen (Weihnachten, Urlaub, Jubiläum) gezahlt wird. Sie soll Anerkennung für geleistete Dienste und Anreiz für weitere Dienstleistungen sein. Ein Einspareffekt kann aber nur dann erreicht werden, wenn die zusätzliche Zahlung zumindest durch die Mo- tivationswirkung kompensiert wird.
Viele Physiotherapeuten zahlen bereits Weihnachtsgeld. Häufig besteht sogar ein Rechtsanspruch auf diese Zahlung, weil sie entweder arbeitsvertraglich vereinbart ist, aus Gründen der Gleichbehandlung gezahlt werden muss oder weil die Zahlung ohne Vorbehalt wiederholt erfolgt ist. Eine Motivations- und Bindungswirkung ist in diesen Fällen kaum gegeben. Knüpfen Sie diese Gratifikationen besser an bestimmte Klauseln - beispielsweise eine Rückzahlungsklausel für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Folgejahres! Vermerken Sie auch einen Vorbehalt der Freiwilligkeit dieser Leistung!
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