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  • 01.08.2006 | Norm- und Gesetzgebung

    Die Gesundheitsreform: klare Eckpunkte, vielfältige Auswirkungen

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    Das Bundeskabinett hat am 12. Juli den von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eingebrachten Eckpunkten zur Gesundheitsreform 2006 zugestimmt. Damit wurde die Grundlage für ein Reformgesetz gelegt, mit dem die Finanzierung und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems gesichert werden soll. Lesen Sie nachfolgend eine Zusammenfassung zu den Zielen der Reform – mit Schlussfolgerungen für Sie als Leistungserbringer, Arbeitgeber bzw. Patient.  

     

    Zielsetzungen

    Durch die erweiterten Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten soll der Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit sowohl zwischen Krankenkassen als auch zwischen Leistungserbringern intensiviert werden. Zudem wird eine höhere Transparenz von Angeboten, Leistungen und Abrechnungen angestrebt. Gleichzeitig soll auch der bürokratische Aufwand vermindert werden.  

     

    Änderungen für Sie als Physiotherapeut

    Die Prävention soll zur eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung ausgebaut werden – ein Ziel, dass bereits die rot-grüne Bundesregierung verfolgte, aber nicht umgesetzt hat. Das Präventionsgesetz soll die Kooperation und Koordination von Präventionsleistungen sowie die Qualität der Maßnahmen der Sozialversicherungsträger unbürokratisch verbessern. So ist vorgesehen, dass die Krankenkassen Boni an ihre Versicherten gewähren können. Zudem wird die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt. Die Ausgestaltung ist aber noch unklar. Sobald dies konkretisiert wird, werden wir in „Praxisführung professionell“ darüber berichten. Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie in einer Reihe von Beiträgen im Online-Archiv unter www.iww.de – Suchwort: „Prävention“.