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  • 02.06.2008 | Praxisausstattung

    Behindertengerechte Praxis: So erweitern Sie Ihren Patientenkreis

    von Sebastian Schnabel, Medienbüro Medizin, Hamburg

    Patienten können ihren Therapeuten frei wählen – theoretisch. Menschen mit Behinderungen haben aber häufig praktisch unüberwindbare Hindernisse vor sich. Doch auch wenn Ihre Praxis bereits rollstuhlgerecht ist – ist sie auch behindertengerecht? „Praxisführung professionell“ zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen, um Ihren Patientenkreis insofern nachhaltig zu erweitern.  

    Termine mit Gehörlosen per SMS oder E-Mail vereinbaren

    Der erste Kontakt zu Ihrer Praxis erfolgt meistens telefonisch. Für Gehörlose ist dies ein Problem, denn eine Terminvergabe über das Telefon ist ihnen nicht möglich. Daher ist es wichtig, dass in Ihrer Praxis Termine auch per E-Mail oder Fax vereinbart werden können. Besonders patientenfreundlich präsentieren Sie sich, wenn Sie auch SMS versenden und empfangen können. Und eine kurzfristige Terminänderung aufs Handy muss nicht nur ein direkter Kanal zu Gehörlosen sein: Vor allem bei jüngeren Patienten kommt diese moderne Kommunikationsform bestimmt gut an.  

    Maximal sechs Prozent Steigung bei Rampen

    Ist der Termin vereinbart, stellt sich die Frage nach dem Weg in die Praxis: Wie ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel? Sind Behindertenparkplätze in der Nähe? Diese Informationen sollten Sie auf Ihrer Homepage verzeichnen.  

     

    Für Rollstuhlfahrer ist die Klingel die nächste Hürde. Häufig ist vor der Haustür ein kleines Podest von nur ein oder zwei Stufen Höhe. Die Klingel ist somit aus dem Rollstuhl heraus unerreichbar. Hier genügt es zumeist, eine Rampe auf einer Seite des Podests anzubringen. Teure Umbaumaßnahmen müssen nicht sein. Aber Vorsicht: Nur bei einer Steigung von maximal sechs Prozent ist die Rampe behindertengerecht, bis zu acht Prozent gilt sie als bedingt rollstuhlgerecht. Als Breite ist 1,20 m vorgeschrieben bzw. 1 m als bedingt rollstuhlgerecht.