01.11.2007 | Praxisentwicklung
So nutzen Sie einen Zuschuss vom Staat für Praxisberatungen
Heute reicht es nicht mehr, wenn sich Physiotherapeuten lediglich in ihrem eigenen Fach gut auskennen. Es werden vor allem viele wirtschaftliche Anforderungen gestellt, die zu einer effektiven Praxisführung dazugehören. Um fundierte Entscheidungen für die Praxis zu treffen, können Physiotherapeuten eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Diese kann ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sein und wird sogar anteilig vom Staat bezuschusst.
Die Höhe der Zuschüsse
Als kleiner und mittlerer freiberuflicher Unternehmer sowie als Existenzgründer können Sie für Beratungsleistungen einen Zuschuss beantragen: 40 Prozent der Kosten – bei Existenzgründungs- und Existenzaufbauberatungen sogar 50 Prozent –, aber maximal 1.500 Euro, übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de). Lassen sich Physiotherapeuten zu unterschiedlichen Themen beraten, können sie sogar bis zu 3.000 Euro an Fördergeld erhalten. Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters. Vom Berater gewährte Rabatte oder Nachlässe sind von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteil- finanzierung gewährt. Die Zuwendungen werden zu 60 Prozent aus Mitteln des Bundes sowie zu 40 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt. Diese Richtlinien gelten für Beratungen, die bis zum 30. Juni 2008 begonnen werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung steht nur Betrieben offen, die in Deutschland ansässig sind und im letzten Geschäftsjahr weniger als 1,28 Mio. Euro Praxisumsatz erwirtschaftet haben. Allerdings kann die Förderung nur bewilligt werden, wenn die Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) vor Antragstellung bereits bezahlt wurden und dies durch Vorlage eines Kontoauszuges nachgewiesen wird. Bei Barzahlungen wird kein Zuschuss gewährt! Außerdem müssen Physiotherapeuten den Antrag spätestens drei Monate nach der Beratung stellen. Hinzu kommt, dass die Bedingungen an die Förderung eng gefasst sind, wie Sie der folgenden Aufstellung entnehmen können.
Förderungswürdige Beratungen sind ...
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Von der Förderung explizit ausgeschlossen sind Beratungen, ...
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Beratung muss konkrete Handlungsempfehlungen geben
Die Bewilligung einer Förderung setzt voraus, dass die Inhalte der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse in einem schriftlichen Beratungsbericht wiedergegeben werden. Außerdem muss es sich um konzeptionelle Beratungen handeln, aus denen Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in der Praxis resultieren. Beachten Sie: Selbst wenn alle genannten Kriterien erfüllt sind, besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
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