01.12.2006 | Praxisführung
Was tun, wenn eine Krankenkasse die Rahmenverträge kündigt?
In einigen Bundesländern kündigen unterschiedliche Krankenkassen in unregelmäßigen Abständen die Rahmenverträge mit dem Ziel, neue Vereinbarungen zu niedrigeren Preisen zu schließen. Aktuell ist dies in Baden-Württemberg der Fall: Dort hat die AOK unlängst den Rahmenvertrag gekündigt. Da solche Kündigungen bei Physiotherapeuten zuweilen Unruhe in Bezug auf die Leistungserbringungspflicht bzw. die Vergütung auslösen, wird nachfolgend erläutert, welche Konsequenzen sich für Sie bei einer solchen Kündigung ergeben.
Was sind Rahmenverträge
Um die Zulassung zu erhalten, müssen Sie gemäß § 124 Absatz 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB ) V „die für die Versorgung der Versicherten geltenden Vereinbarungen“ mit Ihrer Unterschrift anerkennen. Dahinter verbergen sich die Rahmenverträge. Diese Verträge werden zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. den Verbände der Ersatzkassen und den Verbänden der Physiotherapeuten geschlossen. Geregelt werden darin die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, die Preise und deren Abrechnung und auch die Verpflichtung zur Fortbildung (§ 125 Absatz 2 SGB V).
Inhalt der Rahmenverträge
In den Rahmenverträgen sind Bestimmungen über Art, Umfang und Abgabe von Leistungen enthalten. So wird sichergestellt, dass Sie berechtigt und verpflichtet sind, die Behandlung zu erbringen. Weiterhin sind Regelungen zur Vertretung bei Krankheit etc., zu kooperativen Praxisformen, freier Therapeutenwahl des Patienten, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Erweiterung der Zulassung, Aufbewahrungsfristen, Datenschutz, Vergütung, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Regressverfahren enthalten.
Vertragsverstöße
Im Hinblick auf Vertragsverstöße sind Verwarnungen durch den Berufsverband vorgesehen. Nach erfolglos verstrichener Fristsetzung kann eine Vertragsstrafe folgen. Im schlimmsten Fall kann die Zulassung bei schweren Vertragsverstößen auch sofort entzogen werden.
Was geschieht, wenn die Kasse den Vertrag kündigt?
Um Ihnen die Folgen einer Aufkündigung des Rahmenvertrags zu erläutern, soll nachfolgend exemplarisch die Kündigungs-Regelung eines Rahmenvertrages herausgegriffen werden. Da nicht alle Rahmenverträge einheitlich sind, sollten Sie – wenn Ihnen die Kündigung eines Rahmenvertrags bekannt wird – die entsprechende Vertragsklausel heraussuchen und prüfen.
Auszug einer Regelung zum Inkrafttreten und zur Kündigung
Der Rahmenvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres ... gekündigt werden ... Teilkündigungen einzelner Anlagen zu diesem Vertrag sind möglich ... Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt ... Bei einer Kündigung bzw. Teilkündigung bestehen die Regelungen dieses Rahmenvertrages bzw. der jeweiligen Anlage bis zu einer neuen vertraglichen Regelung unverändert weiter. |
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