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  • 23.12.2010 | Praxismarketing

    Werbung auf Praxis-Pkw ist erlaubt

    von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Mannheim/Nothweiler (www.baehrle-partner.de)

    Auch Therapeuten dürfen Werbung betreiben, wenn sie die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. „Praxisführung professionell“ erklärt Ihnen die wichtigsten Regeln, die Sie bei der Praxis-Werbung beachten müssen.  

    Kostengünstig und rechtssicher werben

    Ein absolutes Werbeverbot für Therapeuten gibt es nicht. Grundsätzlich ist Werbung für Sie also erlaubt - auch auf dem Auto, denn auf das Werbemedium kommt es nicht an. Verfügen Sie oder Ihr Personal über Pkw - zum Beispiel für Hausbesuche -, ist Werbung auf dem Fahrzeug aus folgenden Gründen sinnvoll:  

     

    • Sie binden sich nicht durch Verträge, für die Sie monatliche Gebühren bezahlen müssen - wie zum Beispiel bei der Werbung auf öffentlichen Verkehrsmitteln.

     

    • Die Kosten für die Aufschrift auf dem Fahrzeug fallen in der Regel nur einmal an. Solange Sie das Fahrzeug besitzen und sich an den Angaben auf dem Fahrzeug nichts ändert, haben Sie keine weiteren Kosten.

     

    • Sie werben auf jeder Fahrt - auch während privater Fahrten. Sie werben sogar, wenn das Fahrzeug (draußen) steht.

    Nicht jede Werbeaussage ist erlaubt

    Bevor Sie jedoch einen Satz Autoaufkleber erstellen lassen, sollten Sie die folgenden Einschränkungen beachten, die sich aus dem Heilmittelwerbegesetz (HWG), dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und aus den Rahmenverträgen mit den Krankenkassen ergeben.