01.08.2004 | Praxiswert-Ermittlung - Teil 1
Praxisübergabe: Der Gewinn ist die beste Basis für Ihre Wert-Analyse
von Anja David-Gruber, Gammertingen und Dr. Reinhard Herzog, Tübingen
Für jeden Praxisinhaber stellt sich eines Tages einmal die Frage des Verkaufs der Praxis. Umgekehrt stellt sich für viele derzeit angestellte Therapeuten auch die Frage nach der Niederlassung und damit die Frage nach der Übernahme einer bestehenden Praxis. Egal auf welcher Seite Sie stehen: Der entscheidende Faktor ist der Preis. Es liegt auf der Hand, dass die Vorstellungen des Kaufinteressenten und des Verkäufers dabei weit auseinander liegen werden. "Praxisführung professionell" stellt in diesem Themenkomplex die Kaufpreisfindung auf eine objektive Grundlage und erklärt, welche Einflussfaktoren wie zu gewichten sind.
Eines vorab: Im Grundsatz entscheiden immer Angebot und Nachfrage über den Preis. So wird eine attraktive moderne Praxis in einer landschaftlich reizvollen Umgebung mit guten Standortfaktoren oft Preise erzielen, die kaufmännisch überhöht erscheinen. Dagegen tun sich Praxen, die sich nicht auf der "Sonnenseite" befinden, oft schwer, überhaupt einen Nachfolger zu finden - selbst wenn die Ertragslage sogar ganz ordentlich aussieht.
Um eine Verkaufsverhandlung in Gang zu bringen, muss zunächst ein Anhaltswert für den Preis erarbeitet werden. Nicht selten wird dabei der Jahresumsatz als Messgröße herangezogen und ein gewisser Prozentsatz davon in Ansatz gebracht ("Praktiker-Methode"). Die Vorstellungen reichen dabei von einer kleinen Ablöse bis hin zu mehr als einem Jahresumsatz.
Bei den Physiotherapeuten hat es sich jedoch gezeigt, dass die meisten Kaufinteressenten als kapitalschwach angesehen werden müssen. Denn Physiotherapeuten, die sich niederlassen wollen, waren vorher meist in Kliniken oder Praxen angestellt. Mit dieser Tätigkeit konnten sie aber kaum nennenswertes Kapital bilden. Hinzu kommt, dass auch Banken an Physiotherapeuten nur zurückhaltend Kredite vergeben.
Es hat sich daher als sinnvoll erwiesen, über Alternativmodelle zur Barzahlung nachzudenken - sei es in Form eines Ratenkaufs, eines kombinierten Rentenmodells oder auch dergestalt, dass der Altinhaber als Teilhaber (Gemeinschaftspraxis) erhalten bleibt und noch gelegentlich tätig wird - um eine sinngerechte Gewinnverteilung vorzunehmen.
Bei der Wertermittlung ist zwischen materiellen Werten (den reinen Sachwerten) und dem ideellen Praxiswert zu unterscheiden.
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