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  • 01.09.2007 | Private Altersvorsorge – Teil 1

    Warum Sie selbst für Ihre Rente sorgen müssen

    Im Gegensatz zu anderen selbstständigen Berufen (wie Ärzten, Rechtsanwälten oder auch Handwerksbetrieben) sind selbstständige Physiotherapeuten aufgrund der Sondervorschrift des § 2 Satz 1 Nr. 2 im Sozialgesetzbuch VI grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Im Jahr 2003 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass selbstständige Physiotherapeuten, die keinen Arbeitnehmer beschäftigen, immer dann rentenversicherungspflichtig sind, wenn sie überwiegend aufgrund ärztlicher Verordnungen behandeln. Die Rentenversicherungspflicht entfällt nur dann, wenn Sie einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen („Praxisführung professionell“, Ausgabe 8/2003, S. 12 f.).  

     

    „Praxisführung professionell“ gibt Ihnen in dieser und in den darauf folgenden Ausgaben Hinweise, wie Sie durch private Altersvorsorge Ihre Rente sichern können. In diesem ersten Teil erhalten Sie eine Übersicht über Veränderungen in der gesetzlichen Altersvorsorge. In den Folgeausgaben werden die staatlich geförderte Riester- und Rürup-Rente sowie die betriebliche Altersvorsorge vorgestellt.  

    „Die Rente ist sicher!“ – aber wie hoch wird sie sein?

    Vielleicht erinnern Sie sich noch an den Ausspruch „Die Rente ist sicher!“ des ehemaligen Bundesministers Norbert Blüm aus dem Jahr 1986. Heute ist nur noch sicher, dass jeder, der in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, später auch einmal eine Rente erhalten wird. Doch ist die Höhe der Rente zu einer völlig unbekannten Größe geworden. Statistiker haben errechnet, dass Rentner, die im Jahr 2006 in den Ruhestand gegangen sind, durch die Rentenreformen der vergangenen Jahre etwa 10 bis 15 Prozent weniger Rente erhalten als solche, die im Jahr 2000 in den Ruhestand gegangen sind.  

    Anhebung des Renteneintrittsalters

    Von 2012 bis 2029 wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Die Stufen der Anhebung betragen zunächst einen (65 bis 66) und dann zwei Monate pro Jahr (66 bis 67). Im Jahr 2012 beträgt das Renteneintrittsalter demnach 65 Jahre und einen Monat, im Jahr 2013 65 Jahre und zwei Monate usw. Wer trotzdem mit 65 in Rente gehen will, muss für jeden Monat, den er früher aufhört zu arbeiten, mit einer Rentenkürzung von 0,3 Prozent rechnen.