01.04.2008 | Private Altersvorsorge
Mehr Geld im Ruhestand mit Lebensversicherungen
Etwa 86 Prozent der Bundesbürger befürchten gemäß einer Umfrage zu Recht, dass ihre gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen wird, um ihren Lebensstandard zu halten. Wenn Sie Ihrem Ruhestand also gelassen entgegensehen möchten, sollten Sie an eine zusätzliche private Altersvorsorge denken. Zu den sehr verbreiteten Formen der privaten Altersvorsorge gehören neben der Riester-Rente für Angestellte und der Rürup-Rente nach wie vor die Kapital-Lebensversicherung und die private Rentenversicherung.
Steuerprivileg bis zum Jahr 2004
Verträge über Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, sind mit einem besonderen Steuerprivileg ausgestattet: Die eingezahlten Beiträge können zu 88 Prozent steuerlich als Vorsorgebeiträge abgesetzt werden. Auch die Auszahlung später kann häufig steuerfrei erfolgen.
Private Rentenversicherungen werden jetzt günstiger besteuert
Private Rentenversicherungen sind die eigentlichen Gewinner der Neuregelungen durch das Alterseinkünftegesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Dabei zahlen Sie regelmäßig Ihre Beiträge bis zu einem vereinbarten Alter und entscheiden dann, ob Sie eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Rentenzahlung wünschen. Ihre lebenslange Rente brauchen Sie – je nach Lebensalter bei Rentenbeginn – dauerhaft nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Den Ertragsanteil können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Zu versteuernder Ertragsanteil
Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr | Ertragsanteil in Prozent |
60 bis 61 | 22 |
62 | 21 |
63 | 20 |
64 | 19 |
65 bis 66 | 18 |
67 | 17 |
Bei einer Teil-Kapitalauszahlung, wird – wenn die vertraglichen Voraussetzungen dafür vorliegen – der ausgezahlte Betrag nur zur Hälfte und die lebenslange Rente ebenfalls begünstigt besteuert.
Neue Steuerregeln für Lebensversicherungen ab 2005
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