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  • 01.11.2006 | Rahmenempfehlungen geändert

    60 Punkte in vier Jahren: Fortbildungspflicht für Physiotherapeuten greift ab 2007

    Ab dem 1. Januar 2007 sind Physiotherapeuten zur Fortbildung verpflichtet. Das heißt jedoch nicht, dass Sie nun sofort nach geeigneten Angeboten Ausschau halten müssen. Sie haben insgesamt vier Jahre Zeit, die geforderten 60 Punkte zu sammeln. „Praxisführung professionell“ analysiert nachfolgend die Regelungen und gibt praktische Tipps zur Umsetzung.  

     

    Hintergrund: Ende September 2006 wurden die Rahmenempfehlungen über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln geändert. Die aktuelle Fassung sowie die Anlage 4 „Regelungen Fortbildungspflicht“ können Sie unter www.iww.de, Online-Service, Rubrik „Gesetze, Richtlinien ...“ einsehen. Mit den Änderungen folgten die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer einer Forderung des Gesetzgebers, der seit 2004 mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG) eine Fortbildungspflicht für Heilmittelerbringer verlangt hat.  

    Fortbildung: Ziele und Details der Regelung

    Fortbildungen sollen die Behandlungsqualität, die Behandlungsergebnisse und die Versorgungsabläufe fördern bzw. positiv beeinflussen.  

     

    Fortbildungsverpflichtung für Praxisinhaber / fachliche Leiter (Nr. 2)

    Vor der Änderung der Rahmenempfehlungen war in § 12 Abs. 3 der Rahmenempfehlungen lediglich eine allgemeine – nicht näher definierte – Fortbildungsregelung enthalten. In der Neufassung besteht nun eine Fortbildungsverpflichtung für den Praxisinhaber bzw. den fachlichen Leiter der Praxis. Die therapeutischen Mitarbeiter müssen sich mindestens alle zwei Jahre extern fortbilden.