02.06.2010 | Selbstzahlerleistungen
Mit „Medical Wellness“ Ihre Selbstzahlerangebote erweitern
von Diplom-Pädagoge Dr. Wolfgang Huge, Bad Essen
Im gesamten Gesundheitswesen geht es immer mehr um Selbstverantwortung und Eigeninitiative - so auch bei der „Medical Wellness“. Wellness-Hotels, Gesundheitszentren, Apotheken, ja ganze Kurorte setzen derzeit auf diese Bewegung. „Praxisführung professionell“ erläutert Ihnen, wie Sie diese Entwicklung für sich nutzen können und was Sie dabei steuerlich beachten müssen.
Was ist überhaupt „Medical Wellness“?
Medical Wellness stammt aus den USA und markiert einen Megatrend, der in jüngster Vergangenheit nach Europa herübergeschwappt ist. Der Wellness-Begriff hat im deutschsprachigen Raum sehr unter einer unqualifizierten Verbreitung und Umsetzung gelitten. Denn Wellness wird hierzulande zumeist mit einem passiven Verwöhntwerden, mit Sauna und Whirlpool, Sinnesrausch und luxuriösem Ambiente in Verbindung gebracht. Diese Beschränkung wird aber dem eigentlichen Inhalt des Wellness-Konzepts nicht gerecht, da dieser auch den Aspekt von Prävention und Gesundheitsvorsorge beinhaltet.
In Angeboten des Medical Wellness werden unter Anleitung eines qualifizierten „Personal-Coach“ Aktivitäten wie Fitness-Training, Wandern, Nordic Walking, Radfahren oder Schwimmen als Bewegungselemente mit physiotherapeutischen Anwendungen wie Massagen, Bädern, Inhalationen und medizinischen Heilangeboten kombiniert sowie mit gesunder Ernährung. Bei Medical Wellness geht es also um eine Lebensgestaltung, die das Thema „Gesundheit“ in den Mittelpunkt stellt.
Umsatzsteuerpflicht beachten!
Bevor Sie jedoch mit der Planung von Wellness-Angeboten für Ihre Praxis beginnen, sollten Sie genau prüfen, ob diese Angebote von der Umsatzsteuer befreit sind oder nicht.
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