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  • 10.01.2008 | Sozialversicherungsrecht

    Wichtige Änderungen im SGB IV ab 2008

    von Rechtsanwalt Dr. Ernst Boxberg, München

    Am 30. November 2007 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Sozial-versicherungsänderungsgesetz) zugestimmt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Hier die wichtigsten Änderungen.  

    Rückerstattung von Beiträgen in die Rentenversicherung

    Wenn Ihr Antrag auf Rentengewährung abgelehnt wurde, können Sie bereits gezahlte Beiträge in die Rentenversicherung zurückfordern („Praxisführung professionell“, Ausgabe 11/2007, S. 17 f.). Seit 1. Januar 2008 ist eine Rückerstattung jedoch nur noch für die letzten vier Jahre möglich.  

    Einheitlicher Abgabetermin für Beitragsnachweise

    Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre Beschäftigten Lohnunterlagen führen, die es Ihnen ermöglichen, Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln. § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) IV bestimmte bisher, dass der Beitragsnachweis rechtzeitig durch Datenübertragung bei der Einzugsstelle zu erbringen ist. Diese Bestimmung wird dahingehend konkretisiert, dass ab 1. Januar 2008 die Einreichung zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge zu erfolgen hat. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber, dass die Beitragsnachweise am sechstletzten Bankarbeitstag ausgeführt werden müssen – zwei Tage später als bisher.  

     

    Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag (entscheidend ist der Sitz der Einzugsstelle) des laufenden Beschäftigungsmonats melden und bezahlen (Eingang der Zahlung bei der Einzugsstelle). Für 2008 gelten folgende Termine:  

     

    SV-Fälligkeitstermine für 2008

    Januar  

    Februar  

    März  

    April  

    Mai  

    Juni  

    Dienstag  

    29.1.  

    Mittwoch  

    27.2.  

    Donnerstag  

    27.3.  

    Montag  

    28.4.  

    Mittwoch  

    28.5.  

    Donnerstag  

    26.6.  

    Juli  

    August  

    September  

    Oktober  

    November  

    Dezember  

    Dienstag  

    29.7.  

    Mittwoch  

    27.8.  

    Freitag  

    26.9.  

    Mittwoch  

    29.10.*  

    Mittwoch  

    26.11.  

    Dienstag  

    23.12.  

    * In Bundesländern, in denen der 31. Oktober (Reformationstag) ein Feier- tag ist, gilt der 28.10. 

    Privat versicherte Arbeitnehmer mit Krankentagegeldbezugsberechtigung