10.01.2008 | Sozialversicherungsrecht
Wichtige Änderungen im SGB IV ab 2008
Am 30. November 2007 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Sozial-versicherungsänderungsgesetz) zugestimmt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Hier die wichtigsten Änderungen.
Rückerstattung von Beiträgen in die Rentenversicherung
Wenn Ihr Antrag auf Rentengewährung abgelehnt wurde, können Sie bereits gezahlte Beiträge in die Rentenversicherung zurückfordern („Praxisführung professionell“, Ausgabe 11/2007, S. 17 f.). Seit 1. Januar 2008 ist eine Rückerstattung jedoch nur noch für die letzten vier Jahre möglich.
Einheitlicher Abgabetermin für Beitragsnachweise
Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre Beschäftigten Lohnunterlagen führen, die es Ihnen ermöglichen, Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln. § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) IV bestimmte bisher, dass der Beitragsnachweis rechtzeitig durch Datenübertragung bei der Einzugsstelle zu erbringen ist. Diese Bestimmung wird dahingehend konkretisiert, dass ab 1. Januar 2008 die Einreichung zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge zu erfolgen hat. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber, dass die Beitragsnachweise am sechstletzten Bankarbeitstag ausgeführt werden müssen – zwei Tage später als bisher.
Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag (entscheidend ist der Sitz der Einzugsstelle) des laufenden Beschäftigungsmonats melden und bezahlen (Eingang der Zahlung bei der Einzugsstelle). Für 2008 gelten folgende Termine:
SV-Fälligkeitstermine für 2008
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni |
Dienstag 29.1. | Mittwoch 27.2. | Donnerstag 27.3. | Montag 28.4. | Mittwoch 28.5. | Donnerstag 26.6. |
Juli | August | September | Oktober | November | Dezember |
Dienstag 29.7. | Mittwoch 27.8. | Freitag 26.9. | Mittwoch 29.10.* | Mittwoch 26.11. | Dienstag 23.12. |
Privat versicherte Arbeitnehmer mit Krankentagegeldbezugsberechtigung
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig