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  • 01.05.2006 | Steuer-Strategie / Bindung zu Ärzten aufbauen

    So können Physiotherapeuten gezielt Arztpraxis-Ansiedlungen unterstützen

    von Diplom-Betriebswirt (FH) Henner Huneke, Steuerberater, c/o RST Steuerberatungsgesellschaft mbH, Essen/Dresden/ Dessau/Werdau

    Arztpraxen können ein wichtiger Standortfaktor für Ihre physiotherapeutische Praxis sein. Die Ansiedlung von neuen Arztpraxen in der Nähe Ihrer eigenen Praxis kann für Sie zu einer Ausweitung des Umsatzes und damit Ihres Gewinnes führen. Stellen Sie dem neuen Arzt Räumlichkeiten zur Verfügung oder unterstützen Sie ihn zum Beispiel durch Mietzuschüsse, können Sie damit verbundene Aufwendungen in der Regel steuerlich geltend machen.  

     

    Für die Förderung der Ansiedlung einer Arztpraxis sind folgende Fallgruppen möglich:  

    Fall A: Der Therapeut besitzt selbst geeignete Räume

    • Modell 1: Verbilligte Vermietung an einen Arzt
    • Modell 2: Übernahme entsprechender Umbauarbeiten durch den Physiotherapeuten, sofern erforderlich

     

    Modell 1: Verbilligte Vermietung eigener Räume an einen Arzt

    Verbilligte Vermietung heißt: Der Physiotherapeut verzichtet monatlich auf einen Teil der Mieteinnahmen. Dabei ist zu prüfen, ob die verbilligt überlassenen Räume dem Betriebs- oder Privatvermögen zuzuordnen sind.