01.04.2007 | Steuererklärung
Anlage EÜR ist Pflicht: Ausfüllhilfe für Therapeuten im Web
Wenn Sie als Physiotherapeut Ihren Gewinn bisher mittels einer Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt haben, müssen Sie ab dem Jahr 2006 Ihrer Steuererklärung zwingend das Formular EÜR beifügen. Wenn Sie Ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, sollten Sie das aktuelle Formular mit Hilfe unserer exklusiven Ausfüllhilfe – speziell für Physiotherapeuten – nutzen: www.iww.de, Online-Service, Rubrik: Arbeitshilfen. Beachten Sie: Haben Sie mehrere Betriebe wie zum Beispiel eine Zweitpraxis oder ein Fitnessstudio, müssen Sie für jeden Betrieb die Anlage abgeben.
Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 6 | ID 89882