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  • 04.12.2008 | Steuergestaltung

    Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zum Jahresende

    von Dipl. Ökonom Dirk Peters, Steuerberater und Jörg Apel, Steuerberater, Peters-Schoenlein-Peters, Hannover

    Zum Jahreswechsel ändern sich regelmäßig eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. In diesem Jahr wirft insbesondere die Einführung der Abgeltungsteuer ihre Schatten voraus. Mit diesem Beitrag geben wir Ihnen wieder Anregungen, wie Sie durch Ihr Handeln Ihre persönliche Steuerlast zu Ihren Gunsten beeinflussen können.  

    Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben

    Als Einnahme-Überschuss-Rechner können Sie Ihre Steuerzahlungen durch Ihr Handeln noch bis zum 31. Dezember 2008 beeinflussen.  

     

    Zunächst gilt ganz allgemein, dass Sie durch die vorzeitige Bezahlung von laufenden Ausgaben und/oder Einnahmeverlagerungen durch das Hinausschieben von Abrechnungen in das kommende Jahr zunächst für das Jahr 2008 eine Steuerentlastung erreichen können. Die Steuer wird dann ins kommende Jahr verlagert. Eine bleibende echte Steuerentlastung tritt dann ein, wenn der persönliche Steuersatz im Folgejahr niedriger ist als im Jahr 2008.  

     

    Diese Wirkung kann nicht nur hinsichtlich Ihrer Gewinnermittlung genutzt werden, sondern auch bei anderen Einkunftsarten wie zum Beispiel Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder auch bei Sonderausgaben (zum Beispiel Spenden). In Betracht kommen vor allem folgende Maßnahmen: