01.01.2004 | Steuern
Mehr Formalismus bei Rechnungen an Geschäftskunden ab diesem Jahr
Wenn Sie neben Ihrer Praxistätigkeit zum Beispiel mit Praxisausstattung - Therapieliegen, Fitnessgeräte etc. - handeln, mussten Sie bisher auf Verlangen des Kunden eine Rechnung ausstellen. Seit diesem Jahr müssen Sie generell jedem Unternehmer-Kunden eine Rechnung ausstellen. Für Privatpatienten-Abrechnungen gilt das nicht.
Wie bisher müssen Sie folgende Rechnungs-Angaben machen:
Name, Anschrift des Anbieters und des Leistungsempfängers, |
Ausstellungsdatum, |
Menge und Art der Ware beziehungsweise der sonstigen Leistung. |
Neu anzugeben sind:
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