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  • 01.01.2004 | Steuern

    Mehr Formalismus bei Rechnungen an Geschäftskunden ab diesem Jahr

    Wenn Sie neben Ihrer Praxistätigkeit zum Beispiel mit Praxisausstattung - Therapieliegen, Fitnessgeräte etc. - handeln, mussten Sie bisher auf Verlangen des Kunden eine Rechnung ausstellen. Seit diesem Jahr müssen Sie generell jedem Unternehmer-Kunden eine Rechnung ausstellen. Für Privatpatienten-Abrechnungen gilt das nicht.

    Wie bisher müssen Sie folgende Rechnungs-Angaben machen:

  • Name, Anschrift des Anbieters und des Leistungsempfängers,
  • Ausstellungsdatum,
  • Menge und Art der Ware beziehungsweise der sonstigen Leistung.

    Neu anzugeben sind: