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  • 01.05.2003 | Steuerreform 2004

    So nutzen Sie den Gestaltungsspielraum für weitere steuerliche Entlastungen

    Endlich einmal eine gute Nachricht von der Steuerfront: Nach den Plänen der Bundesregierung soll die eigentlich erst für das Jahr 2005 beschlossene letzte Stufe der Steuerreform auf das Jahr 2004 vorgezogen werden. Um mehr Schwung in die Wirtschaft zu bekommen, soll der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 42 Prozent gesenkt werden. Dieser greift dann allerdings bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.152 Euro (bei Zusammenveranlagung 104.304 Euro). Außerdem soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von 7.235 Euro auf 7.664 Euro (bei Zusammenveranlagung von 14.470 Euro auf 15.328 Euro) ansteigen.

    Damit wird sich die Steuerbelastung ab dem Jahr 2004 bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als etwa 110.000 Euro (Alleinstehende etwa 55.000 Euro) um rund 7,5 Prozent mindern, wenn die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag mitgerechnet werden.

    Ihre Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelnen

    Es gibt aber auch noch Möglichkeiten, mit geschickter Planung über die erhebliche Steuersenkung hinaus weitere Vorteile aus der Steuerreform 2004 zu ziehen. Es kommt letztlich darauf an, in diesem Jahr mit der höheren Steuerbelastung ein geringeres Einkommen zu versteuern. Der in das Jahr 2004 verlagerte Gewinn wird dann ja niedriger besteuert.

    Mit Ihren Gestaltungen sollten Sie aber nicht mehr lange warten, weil die Zeit dafür sonst zu knapp werden könnte. Nachfolgend eine Übersicht der Möglichkeiten:

    Praxisgewinne in das Jahr 2004 verschieben

    In der in den meisten physiotherapeutischen Praxen üblichen Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist der Zahlungseingang und der Abfluss von Zahlungen für die steuerliche Beurteilung entscheidend. Den Praxisgewinn 2003 können Sie mindern, indem Sie Einnahmen in das Jahr 2004 verlagern und/oder Betriebsausgaben in das Jahr 2003 vorziehen. Sie können beispielsweise die Rechnungen im letzten Quartal dieses Jahres so schreiben, dass erst im Jahr 2004 mit dem Zahlungseingang zu rechnen ist. Informieren Sie dazu gegebenenfalls auch Ihre Abrechnungsstelle! Wenn die Zahlungen nach dem 10. Januar 2004 bei Ihnen eingehen, werden sie steuerlich dem Jahr 2004 zugerechnet.

    Vorziehen von Betriebsausgaben in das Jahr 2003

    Eine weitere Möglichkeit, den Gewinn und damit auch die Steuerlast dieses Jahres zu drücken, ist das Vorziehen von Betriebsausgaben in das Jahr 2003. So können Sie beispielsweise eine für 2004 ohnehin vorgesehene Renovierung der Praxisräume oder die Anschaffung so genannter geringwertiger Wirtschaftsgüter (Kosten bis 475,60 Euro einschließlich Umsatzsteuer) in das Jahr 2003 vorziehen. Achten Sie aber darauf, dass spätestens Ende Dezember 2003 auch die Überweisungen von Ihrem Konto abgebucht sind!