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  • 01.08.2007 | Unternehmensteuerreform 2008

    Wichtige Änderungen für Physiotherapeuten

    Die Unternehmensteuerreform 2008 tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft, der Bundesrat hat dem Gesetz am 6. Juli 2007 zugestimmt. Im Folgenden erhalten Sie einen ersten Überblick darüber, was Sie als Praxisinhaber beachten müssen.  

     

    Besteuerung von Einzelunternehmen wie bei Kapitalgesellschaften

    Für Sie als Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaft (zum Beispiel Gemeinschaftspraxis) besteht die Möglichkeit, auf Antrag einen ermäßigten Einkommensteuersatz für nicht entnommene Gewinne in Höhe von 28,25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) in Anspruch zu nehmen. Wird der Gewinn später doch entnommen, kommt es zu einer Nachversteuerung mit einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Damit ist die steuerliche Belastung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften an die Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften angeglichen worden.  

     

    Abschaffung der degressiven Abschreibung

    Bisher war eine degressive Abschreibung in Höhe des dreifachen der linearen Abschreibung (maximal jedoch 30 Prozent) möglich. Diese Regelung wird zum 1. Januar 2008 abgeschafft.  

     

    Änderungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern