01.04.2008 | Unternehmensteuerreform
Nutzen Sie Ausweichgestaltungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern
Die Unternehmensteuerreform ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten (lesen Sie dazu auch „Praxisführung professionell“, Ausgaben 8 und 9/2007). Hiermit wurden auch die Regelungen zur Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter neu konzipiert.
Die neuen Abschreibungsregeln
Zwei neue Regelungen sind für Sie als Physiotherapeut besonders relevant:
- Die Grenze für die mögliche Sofortabschreibung wurde von 410 Euro netto auf 150 Euro netto herabgesetzt.
- Ab sofort muss für einzelne Wirtschaftsgüter, die mehr als 150 aber weniger als 1.000 Euro netto kosten, eine extra Position (Sammelposten) in der Buchhaltung gebildet werden. Unabhängig von der festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sind diese Güter seit dem 1. Januar 2008 über fünf Jahre abzuschreiben.
Konsequenzen der neuen Abschreibungsregeln
Aus der Neuregelung ergeben sich sowohl negative als auch positive Konsequenzen.
Negative Konsequenzen
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