01.09.2008 | Versicherungs-Check
Der richtige Versicherungsschutz für Physiotherapeuten
Unternehmer und Selbstständige gaben im vergangenen Jahr nach Expertenschätzungen mehr als 30 Mrd. Euro für Versicherungsprämien unterschiedlichster Policen aus. Bei einer Vielzahl dieser Policen besteht akuter Handlungsbedarf: Versicherungskenner gehen davon aus, dass bei etwa jeder zweiten Versicherung Änderungen erforderlich sind. Meistens geht es dabei um Unter- bzw. Überversicherungen, um zu hohe Beiträge oder sogar um völlig überflüssigen Versicherungsschutz. Vor diesem Hintergrund sollte für Physiotherapeuten ein jährlicher Versicherungs-Check eigentlich zum unternehmerischen Pflichtprogramm gehören. Eine komplette Überprüfung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes sollte am besten durch einen unabhängigen Versicherungsberater erfolgen. „Praxisführung professionell“ gibt Ihnen Hinweise darauf, welche Risiken Sie sinnvollerweise absichern sollten.
Versicherungen im Bausteinsystem
Bei den folgenden Hinweisen auf die jeweiligen Versicherungen müssen Sie berücksichtigen, dass Details aufgrund der unterschiedlichen Vertragsinhalte mit dem jeweiligen Anbieter zu klären sind. Mittlerweile bieten Versicherer Policen im sogenannten „Bausteinsystem“ an: Je nach individuellem Kundenwunsch können auf diesem Weg die versicherten Risiken verringert oder erweitert werden.
Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung
Je nach Anbieter bietet die Inventarversicherung bei der Praxiseinrichtung umfangreichen Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl/Raub/Vandalismus und Elementarschäden wie zum Beispiel Überschwemmung.
Beispiel
Ein durch ein defektes Elektrogerät verursachtes Feuer zerstört einen Teil Ihrer Praxisräume. Neben der Absicherung gegen Feuerschäden besteht die Möglichkeit (je nach Gesellschaft mit oder ohne Zusatzprämie), weitere Gefahren abzusichern: Dies gilt beim Feuerrisiko beispielsweise für Nutzwärme- oder Überspannungsschäden durch Blitz oder beim Leitungswasserrisiko für Schäden, die durch Klimaanlagen oder durch sonstige mit einem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen verursacht werden. Beim Betriebsunterbrechungsschutz fängt die Versicherung die laufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn auf, wenn die Praxis beispielsweise durch einen Leitungswasserschaden vorübergehend lahmgelegt wird. |
Glasversicherung
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