· Fachbeitrag · Fördermittel
Update: staatliche Zuschüsse in der Coronakrise
von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Kleve
| Wie in den beiden Vorjahren stellt die Bundesregierung verschiedene Hilfen in der Coronakrise zur Verfügung. Auch Physiopraxen können von der Überbrückungshilfe und der Neustarthilfe profitieren. |
Überbrückungshilfen III Plus und IV
Für Juni bis Dezember 2021 greift die Überbrückungshilfe III Plus (Ende der Antragsfrist: 31.03.2022), für Januar bis März 2022 die Überbrückungshilfe IV (Ende der Antragsfrist für Erstanträge: 30.04.2022). Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem erlittenen Umsatzeinbruch in den beantragten Monaten. Als Vergleichsgrundlage werden die entsprechenden Monate aus dem Jahr 2019 herangezogen. Ein Antrag muss zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden.
Für die Überbrückungshilfe III Plus gilt:
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