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  • · Fachbeitrag · Rundfunkgebühren

    Ab Januar gelten einheitliche GEZ-Gebühren

    von Petra Meisel, Medienbüro Medizin (MbMed), Hamburg

    | Kennen Sie das? Wenn die GEZ-Fahnder in der Praxistür stehen, fühlt man sich ertappt - selbst wenn man glaubt, seine Gebühren korrekt abzuführen. Ausschlaggebend dafür war die Gebührenordnung selbst. Im Zeitalter internetfähiger Geräte blieb oft die Frage offen, was gezahlt werden muss und was nicht. Diese Unklarheiten sollen ab dem 1. Januar 2013 beseitigt sein, wenngleich die Namensänderung das Gegenteil verheißt. Denn aus der GEZ, der Gebühreneinzugszentrale, wird dann der „AZDB“, ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. |

     

     

    Geräteunabhängige Zahlung

    Um gleich jeder Begriffsverwirrung vorwegzugreifen: Auch wenn das Wort „Beitrag“ nahelegt, dass es sich um eine Zahlung handelt wie an einen Verein, bei dem man die Leistung in Anspruch nehmen kann oder nicht, bleibt es weiter eine Gebühr. Denn die GEZ geht wie gehabt davon aus, dass die Leistung in jedem Fall genutzt wird. Ist das mögliche Missverständnis ausgeräumt, ergeben sich eigentlich keine weiteren, da die Regelung für Unternehmen einfacher geworden ist.

     

    BEACHTEN SIE | Grundsätzlich gilt: Jeder wird zur Kasse gebeten, unabhängig davon, wie viele und welche Geräte es in einer Praxis gibt.