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  • · Fachbeitrag · Berufspolitik

    Münsteraner Memorandum: Schadet die Kompetenzlösung den Gesundheitsfachberufen?

    von Silke Jäger, Fachjournalistin Gesundheitswesen, www.silke-jaeger.de

    | Der Heilpraktikerberuf steht in der Kritik. Denn anders als das Medizinstudium, ist die Ausbildung von Heilpraktikern weder wissenschaftlich fundiert noch standardisiert noch wird sie kontrolliert. Im August 2017 hat der Münsteraner Kreis, ein Fachgremium aus Ärzten, Juristen und Journalisten, per Memorandum vorgeschlagen, den Heilpraktikerberuf entweder abzuschaffen oder grundlegend zu reformieren: Gesundheitsfachberufe sollen sich künftig durch ein Studium zum Fachheilpraktiker qualifizieren können. Verbände, Hochschulen und Therapeuten kritisieren den Vorschlag heftig. |

    „Kompetenzlösung“ als Vorschlag des Münsteraner Kreises

    § 2 Heilpraktikergesetz vom 23.12.2016 (online unter www.iww.de/s1744) sieht vor, dass das Bundesgesundheitsministerium bis 31.12.2017 Leitlinien erarbeitet, um die Heilpraktikerprüfung zu vereinheitlichen. Dadurch wird jedoch ein großes Problem nicht gelöst: Heilpraktiker wenden Methoden an, deren Wirksamkeit i. d. R. wissenschaftlich nicht belegt ist. Das Münsteraner Memorandum (online unter www.iww.de/s1745) sieht vor, dass diese Methoden keinen Platz im solidarisch finanzierten und auf wissenschaftlichen Standards aufgebauten Gesundheitswesen haben sollten. Denn Patienten ist es zurzeit nur schwer möglich, zwischen evidenzbasierten und unwissenschaftlichen Methoden und Anbietern bewusst zu wählen. Hierdurch werden Patientenrechte missachtet und die Patientensicherheit gefährdet.

     

    Um dies zu verhindern, müsste nach Ansicht des Münsteraner Kreises der Berufsstand des Heilpraktikers entweder ganz abgeschafft oder grundlegend reformiert werden. Und hier wird es spannend für die Therapeuten. Der Reformvorschlag, die sogenannte Kompetenzlösung, sieht nämlich vor, dass sich ausschließlich zum sogenannten Fachheilpraktiker weiterbilden kann, wer zuvor einen Gesundheitsfachberuf gelernt hat ‒ also Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen.