08.04.2016 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Brief bayerischer Landesämter verunsichert Osteopathen
| Die bayerischen Landesämter sorgen zurzeit mit einem Rundschreiben an Osteopathen für Verunsicherung. Demnach dürfen Physiotherapeuten nur Osteopathie anwenden, wenn sie eine sektorale Heilpraktikererlaubnis besitzen. Damit folgen die Landesämter einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. September 2015 (siehe PP 11/2015 Seite 4). |
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