· Fachbeitrag · Berufsrecht
Kommentar: Eigenes Berufsgesetz für Osteopathie bringt nur finanzielles Chaos
| Im Februar 2017 hatte Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Gröhe darum gebeten, die Verankerung der Osteopathie in der Ausbildung von Physiotherapeuten noch in dieser Legislaturperiode in Angriff zu nehmen. Dieser Brief hat den Streit zwischen den Ärzten und Physiotherapeuten auf der einen Seite und den Osteopathen auf der anderen Seite weiter befeuert (PP 01/2017, Seite 1). |
Der Schulterschluss von Ärzten und Physiotherapeuten ist gerechtfertigt: Ein eigenständiges Berufsgesetz für Osteopathen, so wie es die Osteopathen - unterstützt vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege - fordern, ist skeptisch zu betrachten. Zwar ist es möglich, ein solches Berufsgesetz zu schaffen. Allerdings wären die finanziellen Folgen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unabsehbar: Zahlt die Krankenkasse die Behandlung oder nicht? Und wenn ja, zu welchem Preis? Und an wen? Die Einbeziehung der Osteopathen ins Vergütungssystem der GKV würde zur weiteren Zersplitterung auf der Ebene der Leistungserbringer führen. Weitere Verteilungskämpfe im Gesundheitswesen wären die Folge. Denn wenn Ärzte zulasten der Krankenkassen verordnen, ist das auch budgetär einzuplanen. Ob ein weiterer Interessenverband unter den Leistungserbringern schlussendlich eine höhere Vergütung und damit einen wirtschaftlichen Vorteil für die Leistungserbringer erzielen würde, darf bezweifelt werden. Insoweit scheint zunächst die partielle Inklusion der Osteopathie in der Physiotherapie die aussichtsreichere Möglichkeit.
kommentiert von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Bochum