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  • · Fachbeitrag · Prävention

    Entspannungstraining als Zusatzangebot der Praxis

    von Physiotherapeut/Sportwissenschaftler M.A., Thomas Colshorn, Bremen

    | Entspannungstraining gewinnt als Präventionsangebot eine immer größere Bedeutung. Die Zahlen für stressbedingte Erkrankungen steigen den Berichten der Krankenkassen zufolge seit Jahren relativ konstant an. Vor diesem Hintergrund sind Entspannungskurse eine Möglichkeit, sein Angebotsspektrum als Physiotherapeut zu erweitern und sich breiter aufzustellen. Im Folgenden soll es um die im Rahmen der Primärprävention (§ 20 SGB V) förderungswürdigen Angebote gehen, die für gesetzlich Versicherte eine (auch finanziell) attraktive Option bieten und daher leicht zu bewerben sind. |

    Voraussetzungen für eine Zertifizierung

    Der GKV-Spitzenverband hat im „Leitfaden Prävention“ dargelegt, welche Entspannungstechniken nach dem Präventionsgesetz förderungswürdig sind. Unter das dort beschriebene sogenannte „palliativ-regenerative Stressmanagement“ fallen das Autogene Training (AT), die Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson (PMR), Yoga, Taijiquan und Qigong sowie die Mindfulness Based Stress Reduction nach Jon Kabat-Zinn (MBSR).

     

    Für diese Angebote sieht das Präventionsgesetz einen Zuschuss vor - allerdings nur für gesetzlich Versicherte. Diese haben nach Abschluss des Kurses die Möglichkeit, einen Teil des Kursbeitrags gegen Vorlage einer Teilnahmebescheinigung von ihrer Krankenkasse zurückzuerhalten. Damit das klappt, müssen sowohl Anbieter als auch Teilnehmer gewisse Regeln beachten.