03.06.2020 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
AU per Telefon seit 01.06.2020 nicht mehr möglich
| Die Möglichkeit der telefonischen Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigung ist zum 31.05.2020 abgelaufen (PP 04/2020, Seite 2). Wer jetzt wegen leichterer Atemwegserkrankungen eine AU-Bescheinigung benötigt, muss eine Arztpraxis aufsuchen. |
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