· Fachbeitrag · Betriebswirtschaft
Der Break-even-Point in der Physiopraxis: Inhaberumsatz und Entscheidungsgrundlage
von Dipl.-Volkswirt / Sportwissenschaftler (M.A.) Uwe Schiessel, Uwe Schiessel Consulting, www.USConline.de
| Der Break-even-Point (Break-even) gibt an, wie viel Umsatz eine Physiopraxis erwirtschaften muss, um die Gewinnschwelle zu erreichen. Anders ausgedrückt: Wie viele Therapiestunden müssen Sie pro Woche anbieten, um mindestens kostendeckend zu arbeiten? ( PP 09/2018, Seite 8 ). In den meisten Physiopraxen ist auch der Praxisinhaber bei der Leistungserbringung beteiligt. Wie Sie Ihre persönlich erbrachten Leistungen in die Breakeven-Ermittlung einfließen lassen und wie Sie den Break-even als unternehmerische Entscheidungsgrundlage nutzen, zeigt der folgende Beitrag. |
Ihr Umsatz als Praxisinhaber
Der Lohn des mitarbeitenden Praxisinhabers wird bekanntlich bei Personengesellschaften (z. B. Freiberufler) aus dem Gewinn entnommen. Hier gibt es 2 Ansätze, den Praxisinhaber in die Break-even-Ermittlung einzubeziehen:
- 1. Als Praxisinhaber bleiben Sie in der Kalkulation außen vor. Sie erhalten aber als kalkulatorischen Unternehmerlohn das, was Sie selbst an Umsatz erarbeiten. Das wären z. B. bei durchschnittlich 30 Wochenstunden am Patienten drei Viertel des Umsatzes eines Vollzeittherapeuten (VT). Im Zahlenbeispiel der Physiopraxis Mustermann (PP 09/2018, Seite 8) erwirtschaftet ein VT (40 Wochenstunden) einen Umsatz von 90.000 Euro/Jahr. Ihr Umsatz als Inhaber läge demnach bei 75 Prozent davon, d. h. 67.500 Euro/Jahr. Somit wäre der Gewinn der Praxis inkl. Ihres Inhaberumsatzes am Break-even-Point genau 67.500 Euro/Jahr.
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