· Fachbeitrag · Personalmanagement
Mehr über einen Bewerber erfahren - (Un-)zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch
von RAin Katharina Müller LL.M. oec, Osborne Clarke, Köln
| In Vorstellungsgesprächen streiten zwei Interessen miteinander: Sie als Arbeitgeber möchten möglichst viel über Ihren künftigen Mitarbeiter wissen, der Bewerber jedoch möchte seine Privatsphäre schützen und insbesondere keine Fragen beantworten, die ein schlechtes Licht auf ihn werfen könnten. Arbeitgeber wissen häufig nicht, ob sie eine Frage stellen dürfen. Diese Unsicherheit provoziert Fehler, die ein erhebliches - auch finanzielles - Risiko bergen. Der Beitrag mit der umfangreichen Checkliste zu potenziellen Fragen im Vorstellungsgespräch verschafft Ihnen Sicherheit. |
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Die allgemeinen Regeln kennen
Sie dürfen nur Fragen stellen, an deren wahrheitsgemäßer Beantwortung Sie ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse haben. Nur dann dürfen die Belange des Bewerbers zurücktreten. Ein solches Interesse besteht, wenn die Beantwortung der Frage von Bedeutung ist
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