· Fachbeitrag · Praxismarketing
Mitarbeiterposts auf der Praxiswebsite und in sozialen Medien rechtssicher einsetzen
von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler
| Mitarbeiterposts können Ihre Praxiswebsite oder einen Social-Media-Auftritt auflockern und persönlicher machen. Doch auch Mitarbeiterposts unterliegen Spielregeln. Verstöße können Anlass für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder Ärger mit Patienten sein und sogar strafrechtliche Folgen haben. Welche Anforderungen an Mitarbeiterposts gelten und wie Sie als Praxisinhaber solche Posts steuern, fasst PP für Sie zusammen. |
Nutzen von Mitarbeiterposts im Praxismarketing
Mitarbeiterposts erfüllen eine Website oder einen Facebook-Auftritt mit Leben. Durch das Gesicht hinter dem Post wirkt Ihre Praxis authentisch. Wenn solche Posts wohlüberlegt eingesetzt werden, können sie Patienten motivieren, sich für Ihre Praxis zu entscheiden. Verzichten Sie dabei auf Platitüden wie „unsere Praxis ist toll“ oder „ich bin gern Teil dieses Teams“. Eine sinnvolle Lösung ist es, die offizielle Mitteilung der Praxis dem jeweils Verantwortlichen „in den Mund zu legen“.
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