· Fachbeitrag · Strafverfolgung
Behördliche Durchsuchung Ihrer Physiopraxis: So verhalten Sie sich richtig
von Dipl.-Kfm. Thomas Schneider, Essen
| Wer sich als Praxisinhaber an die Gesetze hält, wird kaum Besuch von der Steuerfahndung ( PP 07/2008, Seite 1 ) oder der Staatsanwaltschaft bekommen. Das ist eine übliche, jedoch falsche Ansicht: Immer neue Gesetze und Verordnungen, deren Einhaltung es zu kontrollieren gilt, aber auch Aktionen Dritter, über die Sie nicht informiert sind, können Ihre Praxis ins Visier der Behörden geraten lassen. Selbst wenn Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen, stören behördliche Ermittlungen den Praxisbetrieb. PP zeigt Ihnen, wie Sie und Ihr Team sich im Ernstfall korrekt verhalten. |
Vielfältige Anlässe für behördliche Durchsuchungen
Erster Grund für Durchsuchungen können neue Gesetze und Verordnungen sein. Aktuelles Beispiel ist die seit dem 25.05.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die harte Sanktionen auch für Physiopraxen vorsieht. Zwar haben die Behörden Augenmaß bei der Kontrolle angekündigt, die allgemeine Verunsicherung, die auch unter niedergelassenen Physiotherapeuten herrscht, bleibt jedoch bestehen.
Außerdem können Sie durch das Verhalten Dritter in die Schusslinie geraten, ohne dass sie darüber informiert sind.
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