· Fachbeitrag · Abrechnung
Behandlung von arbeitslosen Patienten
von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Mannheim / Nothweiler
| Was müssen Sie beachten, wenn Patienten zu Ihnen kommen, die Sozialleistungen beziehen? |
Wie sind arbeitslose Patienten krankenversichert?
Patienten, die Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) beziehen oder ähnliche Sozialleistungen vom Staat erhalten, sind bzw. werden in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das heißt: Für Sie als Therapeut sind diese Personen normale gesetzlich versicherte Patienten. Diese Patienten haben also aufgrund ihrer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf die von den gesetzlichen Kassen bezahlten therapeutischen Leistungen.
Wie sieht der formale Behandlungsablauf aus?
Wenn ein arbeitsloser Patient mit einer Verordnung zu Ihnen kommt, gehen Sie wie üblich vor:
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