· Fachbeitrag · Abrechnung
Dürfen Kinder Rezepte selbst unterschreiben?
von Silke Jäger | Texte für Reha und Therapie, Marburg
| Es kommt immer wieder vor, dass Rezepte abgesetzt werden, auf denen Kinder ihre Behandlungstermine selbst quittiert haben. Ob die Kassen für die Absetzung eine belastbare Rechtsgrundlage vorfinden, hängt vom Einzelfall ab. Unser Schaubild zum Download hilft Ihnen dabei, sich einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen und zu entscheiden, in welchen Fällen Sie auf Nummer sichergehen sollten und lieber die Eltern unterschreiben lassen. |
Kinder unter 7 Jahren
Kinder, die jünger als 7 Jahre sind, gelten als nicht einwilligungsfähig. Sie können demnach keine Vertragspartner sein. Der Behandlungsvertrag kommt deshalb mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zustande, die auch die Behandlungstermine auf dem Rezept quittieren müssen.
Kinder zwischen 7 und 15 Jahren
Bei Kindern unter 15 Jahren gibt es bisher keine eindeutige Rechtslage im Hinblick auf die Unterschrift. Den Behandlungsvertrag schließen Sie bei diesen Patienten nämlich mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ab, die deshalb streng genommen allein zur Unterschrift auf dem Rezept berechtigt sind. Soll das Kind allein zur Therapie kommen können und die Behandlungstermine selbst quittieren, sollten Sie dies im Behandlungsvertrag festhalten. So können Sie bei abgesetzten Rezepten Widerspruch einlegen und das Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zur Kinderunterschrift belegen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig