· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Änderungen beim Mutterschutz: Diese Regelungen gelten seit dem 01.01.2018
von Dr. Guido Mareck, stellv. Direktor am Arbeitsgericht Dortmund
| Durch die Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gelten seit dem 01.01.2018 für werdende Mütter als Arbeitnehmerinnen (ArbN) zusätzliche Regelungen: Seither profitieren mehr Frauen vom Mutterschutz, zudem wird der mutterschutzrechtliche Arbeitsschutz verstärkt. PP erläutert die wichtigsten Änderungen. |
Diese Ausnahmen gelten schon seit Ende Mai 2017
Folgende Regelungen zur verlängerten Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes und zum Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt sind schon seit Ende Mai 2017 in Kraft (PP 12/2017, Seite 16):
- Mütter von Kindern mit Behinderung werden künftig vier Wochen länger ‒ und damit insgesamt zwölf Wochen ‒ Mutterschutz nach der Geburt erhalten, um sich um ihre Kinder zu kümmern.
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