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  • 24.06.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Bundesarbeitsgericht konkretisiert Arbeitnehmer-Bildnisschutz

    | Die Veröffentlichung von Mitarbeiterbildnissen erfordert die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers. Die Zustimmung ist widerruflich, endet aber nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit kürzlich veröffentlichtem Urteil vom 11. Dezember 2014 entschied (Az. 8 AZR 1010/13). |