08.06.2022 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Coronabedingter Schadenersatzanspruch von Mitarbeitern
| Erst hat man kein Glück, und dann kommt noch Pech dazu. So muss sich ein Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) München gefühlt haben, der durch seine Mitarbeiterin auf Schadenersatz verklagt wurde. Hintergrund war, dass der an Corona erkrankte Geschäftsführer die Mitarbeiterin angesteckt hatte, weshalb ihre Hochzeit ausfallen musste. Die dadurch entstandenen Kosten machte sie erfolgreich als Schadenersatz geltend (LAG München, Urteil v. 14.02.2022, 4 Sa 457/21). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig