· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Rechtliche Rahmenbedingungen für Personalgespräche: Das müssen Praxisinhaber wissen
von RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum, klostermann-rae.de
| Manchen Inhabern von Physiopraxen, die ein Mitarbeitergespräch führen wollen, stellen sich auch arbeitsrechtliche Fragen: Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Mitarbeitergespräche? Kann ich den Mitarbeiter zur Teilnahme verpflichten? Kann der Mitarbeiter die Begleitung durch einen Rechtsanwalt einfordern? Der folgende Beitrag beantwortet diese Fragen und gibt Handlungsempfehlungen für Praxisinhaber. |
Direktionsrecht des Arbeitgebers und Personalgespräch
Grundsätzlich bestimmen Sie als Arbeitgeber den Inhalt ‒ sowie auch Ort und Zeit ‒ der Arbeitsleistung in Ausübung Ihres sog. arbeitgeberseitigen Direktionsrechts nach § 106 Gewerbeordnung (GewO). Demnach ist ein angestellter Therapeut (fachliche Qualifikation vorausgesetzt) zwar in Fragen der Diagnostik und Therapie unabhängig und insoweit auch weisungsfrei, im Übrigen jedoch an Ihre Weisungen als Arbeitgeber gebunden.
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Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. |
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