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  • 25.02.2014 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Heilpraktikerin muss Niederlassung unterhalten

    | Auch bei Heilpraktikern ist eine Niederlassung erforderlich. Die gelegentliche Nutzung des Behandlungsraums eines Dritten nach Absprache genügt dafür nicht. Dies hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 13. Februar 2013 (Az. 132 C 20532/11, Abruf-Nr. 140304 ) entschieden. |