03.06.2019 · Fachbeitrag · Berufsrecht
TSVG in Kraft: IFK sieht trotz geplanter Änderung des Zulassungsverfahrens noch keinen Handlungsbedarf
| Das seit 11.05.2019 geltende Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG; PP 05/2019, Seite 3) sieht u. a. Änderungen beim Zulassungsverfahren für Praxen vor. Dennoch sieht der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) e. V. zzt. keinen Handlungsbedarf für Praxisinhaber. |
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