· Fachbeitrag · Berufsrecht
Wegfall der fachlichen Leitung einer Praxis-GmbH: So wehren Sie sich gegen Entzug der Zulassung
von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
| Wer eine Therapiepraxis als GmbH betreibt, braucht für die Zulassung selbst kein ausgebildeter Heilmittelerbringer zu sein. Er muss aber einen entsprechend qualifizierten fachlichen Leiter beschäftigen. Verlässt dieser die Praxis, ohne dass ein Nachfolger gefunden wird, endet streng genommen die Zulassung. Die Gerichte urteilen indes pragmatischer: Wer nachweisen kann, dass er Mitarbeiter beschäftigt, die die fachlichen Anforderungen eines fachlichen Leiters erfüllen, behält seine Zulassung. Trotzdem bleibt Betroffenen die Aufgabe, sich gegen den drohenden Zulassungsentzug wehren. |
Grundsätzliches zur Praxiszulassung
Wer als Heilmittelerbringer gesetzlich versicherte Patienten behandeln und sein Honorar mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen will, benötigt dafür eine Zulassung. Rechtsgrundlage ist § 124 Sozialgesetzbuch (SGB) V.
|
Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie, der Podologie oder der Ernährungstherapie, dürfen an Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden, die
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig