· Fachbeitrag · Berufsrecht
Wie ist ein krankheitsbedingt ausgefallener fachlicher Leiter zu ersetzen?
von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
| FRAGE: „ In meiner Praxis beschäftige ich einen fachlichen Leiter. Dieser ist arbeitsunfähig erkrankt, voraussichtlich für längere Zeit. Zz. kann er keine Aussage treffen, wann er wieder arbeitsfähig sein wird. Ab welchem Zeitpunkt muss ich den fachlichen Leiter ersetzen? Wie gehe ich am besten vor?“ |
Antwort: Grundsätzlich muss die Vertretung des fachlichen Leiters die berufsrechtlichen Vorgaben erfüllen. Konkret bedeutet dies:
Die berufsrechtlichen Vorgaben ...
Gemäß den Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 2 SGB V für Heilmittelerbringer werden an die fachliche Leitung folgende Anforderungen gestellt:
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