09.06.2020 · Fachbeitrag · Coronakrise
FG Münster: Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig
| Eine Kontenpfändung durch das Finanzamt, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe (PP 05/2020, Seite 3) umfasst, ist rechtswidrig. Denn die Corona-Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage des betroffenen Unternehmens im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Sie dient nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, die vor dem 01.03.2020 entstanden sind (Finanzgericht [FG] Münster, Beschluss vom 13.05.2020, Az. 1 V 1286/20 AO). |
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