Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Datenschutz

    Darf man Therapie- und Mitteilungsberichte per E-Mail senden?

    von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler

    | Mitteilungsberichte an den Arzt werden heute in aller Regel mit dem PC geschrieben. Was liegt da näher als die Frage, ob der Bericht unter allen Umständen ausgedruckt und in Papierform per Post an den Arzt geschickt werden muss oder ob man den Bericht nicht auch per Mail verschicken kann? |

    Vertraulichkeit muss gewahrt sein

    Ohne Zweifel: Wenn man Therapieberichte in Form einer E-Mail oder als Mailanhang verschicken dürfte, wäre das ganz sicher eine Arbeitserleichterung und würde zudem noch Kosten sparen: kein Porto, kein Papier, weniger Druckerpatronen. Aber nicht erst seit den Berichten über die Ausspähungen der National Secret Agency (NSA - Geheimdienst der USA) ist bekannt, dass das Internet unsicher ist und die Daten mit- und ausgelesen werden können. Eine Übermittlung von Therapie- oder Mitteilungsberichten per E-Mail an den Arzt trägt daher immer das Risiko in sich, dass die Vertraulichkeit nicht gewahrt ist, weil die Daten in falsche Hände geraten oder mitgelesen bzw. ausgespäht werden können - und zwar rasend schnell und flächendeckend, da dies mittlerweile automatisiert mittels Computerprogrammen passiert.

     

    Da nützt es Ihnen auch nichts, dass das Ausspähen und Abfangen von Daten genauso unter Strafe steht wie die Verletzung des Briefgeheimnisses. Kommt der Therapiebericht nämlich in falsche Hände oder wird von Unbefugten gelesen, verstoßen Sie nicht nur gegen Datenschutzbestimmungen und das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Patienten, sondern machen sich unter Umständen wegen Verstoßes gegen § 203 Strafgesetzbuch (= Verletzung von Privatgeheimnissen) strafbar.