· Fachbeitrag · Datenschutz
Die neue DSGVO in der Physiopraxis: Grundlagen und organisatorische Voraussetzungen
von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler
| Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schafft innerhalb der EU einen einheitlichen Rechtsrahmen im Datenschutz. Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten ‒ also auch Ihre Physiotherapiepraxis. Die DSGVO ist bereits seit 2016 in Kraft, entfaltet aber erst am 25.05.2018 volle Wirkung: Wer nach diesem Termin bei der Datenverarbeitung gegen die DSGVO verstößt, dem drohen hohe Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Um dem vorzubeugen, sollten Sie die verbleibende Zeit gut nutzen. |
Bisherige Grundsätze der Datenverarbeitung werden ergänzt
Bisher musste Ihre Verarbeitung von personenbezogenen Daten dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entsprechen, ab 25.05.2018 müssen Sie die DSGVO einhalten. Diese wirkt als Verordnung direkt in die EU-Mitgliedstaaten und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Allerdings gibt es zahlreiche Öffnungsklauseln, die nationale Sonderregelungen erlauben (z. B. für Beschäftigtendatenschutz, Datenschutzbeauftragte oder Videoüberwachung).
Die bisherigen Grundsätze der Datenverarbeitung gelten im Kern weiter. In Art. 5 DSGVO sind die bisher schon geltenden Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Verarbeitung nach Treu und Glauben, der Zweckbindung, der Datensparsamkeit, der Richtigkeit sowie der Begrenzung der Speicherdauer genannt und durch die „Integrität und Vertraulichkeit der Datenverarbeitung“ ergänzt.
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