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  • · Fachbeitrag · Datenschutz

    DSGVO: Trotz ausbleibender Abmahnwelle (noch) keine Entwarnung

    von RA Rainer Horbach, Datenschutzbeauftragter, Aachen, www.dataprivat.de

    | Bis auf vereinzelte Fälle ist im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Abmahnwelle ausgeblieben. Abmahnungen von Datenschutzverstößen durch Mitbewerber dürften in der Zukunft allenfalls für Internetseiten oder Social Media (Facebook) problematisch sein. |

    Bisher keine Gefahr durch Abmahnungen ...

    Kurz vor und mit Einführung der DSGVO im vergangenen Mai ging die große Angst vor einer Abmahnwelle auch für Datenschutzverstöße um. Bislang scheint diese jedoch verebbt zu sein, bevor sie überhaupt gestartet ist. Zwar sind einzelne Abmahnungen bekannt geworden und vereinzelt auch vor Gerichten gelandet. Von einer Abmahnwelle kann aber keine Rede sein.

     

    • Was ist eine Abmahnung?

    Unter einer Abmahnung ist die unmissverständliche und förmliche Aufforderung zu verstehen, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen bzw. einzustellen. Sie soll ausgesprochen werden, bevor auf Unterlassung geklagt wird, damit ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann. Abmahnungen sind meist kostspielig, da sie fast immer von Rechtsanwälten ausgesprochen werden, die dafür natürlich bezahlt werden wollen. Die Kosten des Rechtsanwalts trägt die abgemahnte Person.