30.10.2018 · Nachricht · Datenschutz
Mitbewerber dürfen wegen Verstößen gegen DSGVO abgemahnt werden
| Verstößt eine gewerbliche Website gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), kann dieser Verstoß wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden (Landgericht [LG] Würzburg, 13.09.2018, Az. 11 O 1741/18). Das Urteil betrifft zwar eine Anwaltskanzlei, ist aber auch für Inhaber von Physiotherapiepraxen relevant: Denn es zeigt, wie wichtig eine abmahnsichere Praxiswebsite ist. |
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