Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 30.10.2018 · Nachricht · Datenschutz

    Mitbewerber dürfen wegen Verstößen gegen DSGVO abgemahnt werden

    | Verstößt eine gewerbliche Website gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), kann dieser Verstoß wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden (Landgericht [LG] Würzburg, 13.09.2018, Az. 11 O 1741/18). Das Urteil betrifft zwar eine Anwaltskanzlei, ist aber auch für Inhaber von Physiotherapiepraxen relevant: Denn es zeigt, wie wichtig eine abmahnsichere Praxiswebsite ist. |