· Fachbeitrag · Datenschutz
WhatsApp in der internen Kommunikation von Sportvereinen ‒ Leser fragen, Experten antworten
beantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de
| Zu dem PP-Beitrag über die Nutzung einer WhatsApp-Gruppe zur internen Kommunikation in einem Sportverein ( PP 07/2024, Seite 11 f.) hat die Redaktion mehrere Leserfragen erhalten. Zwei davon werden im Folgenden samt Antworten veröffentlicht. |
Frage: Bestimmt der Inhalt der Kommunikation in einer Gruppe, ob diese als privat oder beruflich bzw. vereinsbezogen einzustufen ist? D. h., würde ein Gericht die Posts nach Geburtstagsglückwünschen bzw. zu sportlichen Erfolgen, Aufruf zur vereinsinternen Arbeitsaktion, Trainingszeiten, Meldungen von Fundsachen etc. sortieren und hernach entscheiden, ob die Gruppe privat oder vereinsbezogen ist?
Antwort: Ob die Kommunikation beruflich oder privat ist, bestimmt sich in erster Linie danach, wer die Gruppe eingerichtet hat:
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