29.10.2020 · Fachbeitrag · Datenschutz
Zwei verschiedene Dinge: Widerruf und Widerspruch nach der DSGVO
| Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bedarf jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten einer rechtlichen Grundlage (PP 01/2018, Seite 13). Soweit sich die Befugnis zur Patientendatenverarbeitung nicht wie gewöhnlich aus dem Behandlungsvertrag ergibt, ist in der physiotherapeutischen Praxis die Einwilligung des Patienten in den Verarbeitungsvorgang einzuholen. Eine erteilte Einwilligung kann der Patient widerrufen – oder er kann der Verarbeitung seiner Daten generell widersprechen. Dieser Beitrag erläutert die Unterschiede. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig