· Fachbeitrag · Digitalisierung
DVG beschlossen: Teilnahme an der TI bleibt für Physiotherapeuten vorerst freiwillig
von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de
| Am 07.11.2019 hat der Deutsche Bundestag das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) beschlossen ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 45960006 ). Ziel des Gesetzes ist zum einen, über mehr Digitalisierung die Patienten besser versorgen zu können. Zum anderen sollen Krankenkassen und Leistungserbringer über die Telematik-Infrastruktur (TI) enger miteinander vernetzt werden. Für Physiotherapeuten bleibt die Teilnahme an der TI (vorerst) freiwillig. |
Bessere Versorgung der Patienten
Das DVG schafft u. a. einen Leistungsanspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen (z. B. Apps). Diese sollen von Ärzten verschrieben werden können. Die Kosten dafür tragen die Krankenkassen. Es soll Videosprechstunden geben und ab 2021 sollen Patienten digital auf ihre Patientenakte zugreifen können.
Engere Vernetzung der Leistungserbringer
Die TI soll Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen über ein einheitliches System miteinander vernetzen. Sie sollen einfach und schnell in einem für alle identischen System digital
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