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  • · Fachbeitrag · Fahrtkostenerstattung

    Welche Ansprüche hat ein Bewerber?

    von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler

    | Der Bewerber, der zu Fuß zum Vorstellungsgespräch kommen kann, ist selten. Im Normalfall entstehen Bewerbern, die von Ihnen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, Fahrtkosten, zum Beispiel als Fahrkarte für den Bus oder die Straßenbahn oder durch die Anreise mit dem eigenen Pkw. Müssen Sie diese Fahrtkosten immer erstatten? |

    Wenn Sie zum Vorstellungsgespräch einladen ...

    ... darf der Bewerber davon ausgehen, dass Sie ihm die für die Anreise anfallenden Kosten ersetzen, es sei denn, Sie weisen im Einladungsschreiben oder bei der telefonischen Einladung ausdrücklich darauf hin, dass Sie keine Fahrtkosten oder Fahrtkosten nur bis zu einer bestimmten Höhe erstatten. Enthält Ihre Einladung keinen derartigen ausdrücklichen Hinweis, hat der Bewerber einen Rechtsanspruch auf Erstattung aller im direkten Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch entstandenen erforderlichen Auslagen.

     

     

    (© JuliaS83 - Fotolia.com)